Reinecke & Stemmer
Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht

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Unser Anspruch ist die kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Aus diesem Grund begrenzen wir unsere anwaltliche Tätigkeit ausschließlich auf diese Rechtsgebiete. So erreichen wir ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung, die wir seit über 25 Jahren im Sinne unserer Mandanten nutzen.
Die arbeitsrechtlichen Stärken liegen im Kündigungsschutz und in der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Fach- und Führungskräften sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Im Sozialrecht vertreten wir Sie im Schwerbehindertenrecht gegen das Versorgungsamt, bei Verfahren gegen die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit und gegen die Rentenversicherung. Unser besonderes Augenmerk liegt im Bereich des medizinischen Sozialrechts, z.B. zur Durchsetzung eines Grades der Behinderung und Erwerbsminderungs - sowie Unfallrenten.