Reinecke & Stemmer
Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht §§ Fachanwalt für Sozialrecht

Empathisch für die Anliegen unserer Mandantschaft - Effizient in der Bearbeitung - Erfolgreich in der Sache


Die Rechtsanwälte Reinecke & Stemmer, Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht, haben sich zum 01.03.2025 von der Bürogemeinschaft Dr. Conradis pp. in Duisburg abgespalten, um so die Spezialisierung auf die verwandten Rechtsgebiete des Arbeits - sowie des Sozialrechts noch stärker hervorzuheben. Wir blicken auf über 25 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht und Sozialrecht zurück. Unser Anspruch ist die kompetente Unterstützung und Begleitung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund begrenzen wir unsere anwaltliche Tätigkeit ausschließlich auf diese Rechtsgebiete.

Rufen Sie uns an! Bereits am Telefon erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

Die Kanzlei finden Sie in unmittelbarer Nähe zum Rathaus Duisburg (5 Gehminuten) und dem neuen Kuhlenwall-Karree. In modern eingerichteten Büroräumen empfangen wir Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch. In der Mandatsbearbeitung nutzen wir die Datenbanken von juris.de und beck-online.de und können auf eine Vielzahl fachspezifischer Publikationen zugreifen. Dies gewährleistet zusätzlich zu der deutlichen Spezialisierung einen Wissensstand und Kompetenz auf Augenhöhe mit den Gerichten.

Der arbeitsrechtliche Fokus liegt im Kündigungsschutz und in der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Fach- und Führungskräften sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen bei

Abfindung

Kündigung und Kündigungsschutz

Aufhebungsvertrag

Befristung

Trennungsgesprächen

Abmahnung

Lohnzahlung

Im Sozialrecht vertreten wir Sie im Schwerbehindertenrecht gegen das Versorgungsamt, bei Verfahren gegen die Krankenkassen oder die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit und gegen die Rentenversicherung. Unser besonderes Augenmerk liegt im Bereich des medizinischen Sozialrechts, z.B.

Durchsetzung eines Grades der Behinderung gegen das Versorgungsamt

Erwerbsminderungs - sowie Unfallrenten gegen die Deutsche Rentenversicherung

Ansprüche wegen Arbeitsunfall gegen die Berufsgenossenschaft

Durchsetzung des Pflegegrades gegen die Pflegekasse.

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