Rechtsanwalt Christof Reinecke

Herr Rechtsanwalt Reinecke ist als Fachanwalt für Sozialrecht insbesondere im Bereich der Feststellung des Grades der Behinderung, der Erwerbsminderungsrente sowie in Verfahren gegen die Berufsgenossenschaft bei Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit tätig.

Beruflicher Werdegang 

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Referndariat am Oberlandesgericht Oldenburg
  • Rechtsanwalt seit 1999
  • Fachanwalt für Sozialrecht seit 2003

Arbeitsgebiete 

  • Sozialrecht
    insbesondere Rentenversicherungsrecht, Krankenversicherungsrecht, Pflegeversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Schwerbehindertenrecht 

Mitgliedschaft 

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein

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