Abfindung

Ich habe eine Kündigung erhalten. Bekomme ich jetzt eine Abfindung?

Diese Frage ist Die regelmäßige Frage, wenn uns ein Mandant nach Erhalt einer Kündigung erstmalig kontaktiert. Die Antwort ist klar:

Es kommt darauf an!

Entgegen vieler verbreiteter Missverständnisse, gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Egal wie lange ich bei dem Arbeitgeber beschäftigt bin oder um welchen Arbeitgeber es sich handelt.

Aber: Tatsächlich enden die meisten aller gerichtlichen Verfahren, in denen es um die Wirksamkeit einer Kündigung geht, mit Zahlung einer Abfindung.

Dies ist dann unsere Aufgabe. Kein Google, ChatGPT oder sonstige KI wird Ihnen helfen, erfolgreich Ihre Abfindung durchzusetzen. Wir gehen mit Ihnen diesen Weg.

Wie geht das?

Beide Parteien tragen innerhalb eines Klageverfahrens ein Prozessrisiko. Stimmen beide Parteien dahingehend überein, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus welchem Grund auch immer sinnvoll erscheint, wird über eine Abfindung verhandelt.

Wie hoch ist dann meine Abfindung?

Da es keinen automatischen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt, gibt es auch keine automatische Abfindungshöhe. Die Höhe der Abfindung ist unter anderem auch vom Verhandlungsgeschick und insbesondere von den Prozessrisiken abhängig. Hier gilt es mit dem Mandanten die erforderliche Strategie herauszuarbeiten, um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen.einigen sich die Parteien jedoch nicht auf eine Abfindung, wird das Gericht in der Regel auch eine Abfindung nicht von sich aus bestimmen. Das Gericht entscheidet durch Urteil nur über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Kündigung.

Richtwert für die Höhe einer Abfindung ist das bezogene Bruttomonatsgehalt (inklusive sämtlicher Vermögensbestandteile z.B. Dienstwagen und Boni) und die Betriebszugehörigkeit. Die von den Gerichten häufig vorgeschlagene Regel Abfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Besteht das Arbeitsverhältnis seit 10 Jahren und bezieht der Arbeitnehmer eine Bruttomonatsvergütung i.H.v. 4.000,00 € beträgt die Regelabfindung 20.000,00 brutto.

Kann ich auch eine höhere Abfindung erzielen?

Ja, hier ist nach oben keine Grenze. Diese stellen das Ergebnis einer durchdachten anwaltlichen Strategie dar. Denn: Ein Arbeitgeber, der klar und deutlich die Unwrksamt seiner Kündigung aufgezeigt bekommt,wird auch bereit sein, eine höhere Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wieviel bleibt mir von der Abfindung?

Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, jedoch im Rahmen der jeweiligen Steuermerkmale zu versteuern. Der Gesetzgeber gibt hier lediglich die Möglichkeit, die Abfindungssumme auf insgesamt fünf Jahre zu verteilen (sogenannte Fünftelungsregelung) und damit die Steuerlast zu senken.

Nach oben scrollen
Rufen Sie an! Hier klicken!