Befristung / Entfristung

Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Was bedeutet das?

Das Teilzeit-und Befristungsgesetz (kurz: TzBfG) gibt jedem Arbeitgeber die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum zu befristen.

Regelmäßig wird dies zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses gemacht, wenn sich die Parteien noch nicht kennen. Aber auch die Befristung für eine bestimmte zeitlich begrenzte Tätigkeit ist kraft Gesetzes zulässig.

Was ist der Unterschied zu einer Probezeit?

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist zu trennen von der Frage der Probezeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Eine Probezeit wird auch in unbefristeten Arbeitsfelder in der Regel vereinbart. Sinn der Probezeit ist, beiden Parteien die Möglichkeit zu geben, sich kennen zu lernen und bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen das Arbeitsverhältnis kurzfristig beenden zu können. Eine Befristung kann auch über diese sechs Monate hinausgehen. Selbst wenn kein Grund für eine Befristung vorliegt, ist diese bis zu einer Dauer von insgesamt zwei Jahren möglich, wenn zuvor zwischen den Parteien kein unbefristetes Arbeitsfeldes bestanden hat.

Meine Befristung endet, was ist zu tun?

Mit Ablauf der Befristung endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Es bedarf auch keines Aufhebungsvertrages. Hat der Arbeitgeber nicht vor diesem Zeitpunkt verbindlich erklärt (z.B. durch schriftliche Zusage), dass das Arbeitsverhältnis auch über die Befristung hinaus weiterbesteht, ist Eile geboten. Ähnlich wie nach dem Erhalt einer Kündigung muss auch eine unwirksame Befristung innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung geltend gemacht werden. Dies erfolgt durch Entfristungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht. hier gilt es, sich nicht vom Arbeitgeber vertrösten zu lassen, sondern rechtzeitig seine Rechte zu wahren.

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