Ich habe eine Kündigung bekommen...was nun?
Das mit Abstand uns am häufigsten erteilte Mandat ist die Abwehr einer Kündigung durch den Arbeitgeber. mit der Kündigung bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass er sich von Ihnen trennen möchte und das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin enden soll. Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen einer ordentlichen Kündigung, d. h. eine Kündigung mit Einhaltung einer gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Kündigungsfrist, und einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Um welche Kündigung es sich auch immer handelt, sie kommt oft überraschend und löst Unsicherheit und Druck beim Arbeitnehmer aus.Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie Ihre Kündigung von uns prüfen!
Welche Form muss eine Kündigung haben?
Eine Kündigung bedarf kraft gesetzlicher Regelung immer der Schriftform. Früher war es möglich, Kündigungen auch mündlich auszusprechen. Dieser Vorgehensweise von Arbeitgebern hat der Gesetzgeber seit einiger Zeit einen Riegel vorgeschoben und verlangt nunmehr Schriftform. D. h. auch, eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail ist nicht möglich. Solche Erklärungen entsprechen nicht der Schriftform einer Kündigung. Auch eine Kündigung durch ein Telefaxschreiben ist unwirksam.
die Kündigung muss zudem ordnungsgemäß unterzeichnet sein. Der Kündigende muss auch zur Kündigung berechtigt sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber oder dessen organschaftlicher Vertreter (z.B. Geschäftsführer) zur Kündigung berechtigt. Die Berichtigung kann sich auch aus einer erteilten Prokura ergeben. Sofern nicht eine dieser Personen kündigt, lohnt es sich die Kündigung bereits auf ihre unwirksame Form hin zu überprüfen.
auch scheitern manche Kündigungen an der ordnungsgemäßen Unterschrift.
Welche Formen einer ordentlichen Kündigung gibt es?
im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes unterscheiden wir zwischen 3 verschiedenen Arten der Kündigung, nämlich
- betriebsbedingt (z. B. Auftragsrückgänge)
- personenbedingt (z. B. Krankheit)
- verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen)
Jede dieser Kündigungen hat ihre besonderen Anforderungen.
Was bedeutet eine außerordentliche/fristlose Kündigung
Die außerordentliche/fristlose Kündigung ist die schwerwiegendste Sanktion eines Arbeitgebers. Hier wirft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Sachverhalt vor, aufgrund dessen ihm nicht mehr zumutbar ist, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungfrist abzuwarten. Eine außerordentliche Kündigung trifft einen Arbeitnehmer hart, da er zum einen nur noch die Vergütung bis zum Zeitpunkt des Zugangs der außerordentlichen Kündigung erhält (weil fristlos) und zum anderen regelmäßig auch Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld I durch die Arbeitsagentur hat.