Lassen Sie die Kündigung unsere Sorge sein!
Kündigung erhalten? Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsrecht.
Betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung – wir prüfen Ihre Ihre Kündigung, entwickeln eine Strategie und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Eine Kündigung kommt oft überraschend und löst Unsicherheit und Druck aus. Wichtig ist jetzt: einen kühlen Kopf bewahren und schnell handeln. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren praktischer Erfahrung im Kündigungsschutz steht Ihnen Rechtsanwalt Oliver Stemmer persönlich zur Seite – vom ersten Gespräch bis zum Abschluss des Verfahrens.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Lassen Sie Ihre Kündigung von uns prüfen!
Ist die Kündigung schriftlich?
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich im Original vorliegt.
Kündigungen per E-Mail, SMS oder WhatsApp sind unwirksam.
Stammt die Unterschrift von einem Berechtigten?
Unterzeichnen dürfen nur:
- der Arbeitgeber,
- die Personalabteilung,
- Prokuristen (mit Zusatz „ppa“)
- sonstige vertretungsberechtigte Personen.
Sind Formfehler vorhanden?
Beispiele für Fehler, die die Kündigung unwirksam machen können:
- fehlende Unterschrift
Wichtige Fristen beachten – Sie haben nur 3 Wochen!
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehren wollen, gilt:
Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.
Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn sie offensichtlich fehlerhaft ist.
Kündigungsarten verstehen – welche liegt bei Ihnen vor?
Ordentliche Kündigung
Mit regulärer Kündigungsfrist.
- betriebsbedingt (z. B. Auftragsrückgänge)
- personenbedingt (z. B. Krankheit)
- verhaltensbedingt (z. B. Pflichtverletzungen)
Außerordentliche / fristlose Kündigung
Nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Arbeitsverweigerung.
Hier sind die Erfolgschancen einer Klage oft besonders hoch, da Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen müssen.
Immer Anspruch auf Abfindung?
leider Nein!
Eine Abfindung gibt es typischerweise:
- durch Aufhebungsvertrag,
- durch Vergleich vor dem Arbeitsgericht,
- bei bestimmten Sozialplänen.
Kündigungsschutzklage – warum sie sich lohnt
Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie:
- eine Abfindung erreichen
- die Weiterbeschäftigung durchsetzen