Rund um die Kündigung

In den Medien wird immer wieder der Eindruck erweckt, es gäbe einen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung. Dies stimmt jedoch so pauschal nicht.

Es ist zwar der häufige Fall, dass Prozesse bei Arbeitsgerichten, die sich gegen Kündigungen richten, mit Abfindungszahlungen enden. Die Klage richtet sich jedoch ausschließlich auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Abfindungszahlungen sind in der Regel das Ergebnis von gut durchdachten Strategien und Verhandlungsgeschick. Hier greife ich auf meine über 20-jährige Erfahrung und mehrere hundert geführte Kündigungsschutzprozesse bei Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet, sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, zurück.

In manchen Fällen ist es aber auch wichtig, bis zu einem Urteil für den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Dies ist ihr „gutes Recht“. Niemand ist gerne im Streit mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Aus diesem Grund verspreche ich Ihnen die Begleitung und Vertretung im gesamten Verfahren von der Klage bis zum Urteil durch alle arbeitsrechtlichen Instanzen.

Dabei steht am Anfang immer das persönliche Gespräch mit der Mandantin oder dem Mandanten im Vordergrund. Ein zeitnaher Termin zum persönlichen Gespräch wird Ihnen hierbei garantiert. In diesem Termin erarbeite ich mit Ihnen die auf Sie individuell angepasste Strategie und Vorgehensweise. Sofern Sie dies wünschen, kann das Gespräch auch über Microsoft Teams online erfolgen. Dies auch nach Absprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kanzlei.

Denn: Die Abwehr einer Kündigung ist zunächst an strenge Fristen gebunden! Innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da das Gesetz die Kündigung ansonsten als wirksam betrachtet. Eile ist daher geboten!

Nach oben scrollen