Lassen Sie die Kündigung unsere Sorge sein!
Ob betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt, eine Kündigung kommt oft unvorbereitet und aus heiterem Himmel. Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen! Gerade bei Kündigung gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren und die notwendigen Schritte überlegt und mit Strategie anzugehen.
Mit unserer über 20-jährigen Erfahrung und mehreren hundert geführten Kündigungsschutzprozessen bei Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet, sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt, stehen wir Ihnen kompetent überlegt zur Seite. Wir versprechen nichts, was wir nicht halten können.
Dabei steht am Anfang immer das persönliche Gespräch mit Ihnen im Vordergrund. Ein zeitnaher Termin zum persönlichen Gespräch wird Ihnen hierbei garantiert. In diesem Termin erarbeiten wir mit Ihnen die auf Sie individuell angepasste Strategie und Vorgehensweise. Sofern Sie dies wünschen, kann das Gespräch auch über Microsoft Teams online erfolgen. Dies auch nach Absprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kanzlei.
Die Abwehr einer Kündigung ist zunächst an strenge Fristen gebunden! Innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung muss die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, da das Gesetz die Kündigung ansonsten als wirksam betrachtet. Eile ist daher geboten!
Die Klage richtet sich jedoch ausschließlich auf die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung. Abfindungszahlungen sind in der Regel das Ergebnis von gut durchdachten Strategien und Verhandlungsgeschick.
In manchen Fällen ist es aber auch wichtig, bis zu einem Urteil für den Erhalt des Arbeitsplatzes zu kämpfen. Dies ist ihr „gutes Recht“. Niemand ist gerne im Streit mit dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht. Wir versprechen Ihnen die Begleitung und Vertretung im gesamten Verfahren von der Klage bis zum Urteil durch alle arbeitsrechtlichen Instanzen.