Abmahnung im Arbeitsrecht – kurz erklärt
Eine Abmahnung ist eine ernste Warnung des Arbeitgebers, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. Sie soll deutlich machen, dass ein bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert wird und sich nicht wiederholen darf.
In einer Abmahnung muss der Arbeitgeber konkret benennen, was beanstandet wird. Zugleich muss für den Arbeitnehmer erkennbar sein, welches Verhalten künftig erwartet wird. Der Arbeitgeber muss auch darauf hinweisen, dass eine erneute Pflichtverletzung weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben kann.
Eine Abmahnung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Kündigung folgt. Sie soll dem Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Bei besonders schweren Pflichtverletzungen kann eine Kündigung jedoch auch ohne vorherige Abmahnung in Betracht kommen.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie nicht einfach ignorieren. Es kann sinnvoll sein, prüfen zu lassen, ob der Vorwurf berechtigt ist und ob die Abmahnung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Je nach Situation kommen beispielsweise eine Gegendarstellung oder die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte in Betracht.
Wir prüfen für Sie den Inhalt der Abmahnung und zeigen Ihnen die Möglichkeiten der Reaktion auf.