verhaltensbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung: Was bedeutet das?

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die auf einem schuldhaften Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nicht zumutbar ist.

Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung können beispielsweise wiederholte Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen, erhebliche Verstöße gegen betriebliche Regeln oder Pflichtverletzungen sein. Oftmals werden dem Arbeitnehmer auch strafbare Handlungen gegen den Arbeitgeber oder Arbeitskollegen vorgeworfen..

In vielen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer verhaltensbedingten Kündigung zunächst abmahnen. Eine Abmahnung ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich, etwa wenn es sich um einen besonders schweren Pflichtverstoß handelt.

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung wirksam?

Ob eine verhaltensbedingte Kündigung rechtlich wirksam ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem die Schwere der Pflichtverletzung, eine mögliche vorherige Abmahnung, die Interessen beider Vertragsparteien und die Umstände des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitnehmer, die eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, sollten die Kündigung rechtlich prüfen lassen. Auch hier gilt die dreiwöchige Klagefrist.

Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt grundsätzlich ein vorwerfbares Fehlverhalten voraus. Ob die Kündigung wirksam ist, muss anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Sofern Sie Kenntnis davon erlangen, dass Ihr Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung beabsichtigt, sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.

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